Absichern der Unfallstelle im Straßenverkehr

Absichern der Unfallstelle im Straßenverkehr
Das richtige Absichern einer Unfallstelle kann Leben retten und Folgeunfälle vermeiden!

 

Wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug kommt, ist man in einer Ausnahmesituation.
Als direkter Unfallbeteiligter ist man selbst vielleicht aufgeregt oder sogar verletzt.
Damit man in solch einer Situation möglichst richtig handelt, ist es wichtig, sich bereits vorab einige grundlegende Schritte zum Absichern einer Unfallstelle zu merken.
So ist es in einem plötzlich eintretenden Fall besser möglich, die richtigen Entscheidungen zu treffen und richtig zu handeln.
Denn nicht immer sind direkt Ersthelfer vor Ort, welche helfen.

Gerade für die eigene Sicherheit an einer Unfallstelle ist es unerlässlich, Absicherungsmaßnahmen zu treffen.
Spätestens die an der Unfallstelle eintreffenden Ersthelfer sollten entsprechende Absicherungsmaßnahmen unverzüglich treffen.
Je nach anwesenden Personen kann man hier auch in Abstimmung die Aufgaben verteilen.

Aber welche Maßnahmen sollte man vornehmen?

Hier eine grobe Reihenfolge, nach welcher man eine Unfallstelle absichert:
1. beim eigenen PKW die Warnblinkanlage anschalten
2. Beleuchtung des eigenen PKW kann Unfallstelle bei Dunkelheit ausleuchten
3. Warnweste anziehen
4.
Warndreieck an sicherer Stelle aufbauen
5. mit vorgehaltenem Warndreieck/Warnblinkleuchte hinter Leitplanke dem fließenden Verkehr entgegenlaufen
6. bei schnellem Verkehr ca. 100 Meter von Unfallstelle entfernt Warndreieck aufstellen
7. bei Kurven oder Bergkuppen Warndreieck/Warnblinkleuchte davor aufstellen
8. nachfolgenden Verkehr zum langsamen Fahren auffordern mit Handzeichen
hierzu einen ausgestreckten Arm langsam auf und ab bewegen

9. wenn nötig, weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe bitten
10. kurzen Überblick über die Unfalllage machen (Anzahl der Verletzte, Anzahl beteiligter PKW,…)
11. Notruf absetzen unter der
Notrufnummer 112
12. Erste Hilfe leisten bis zur Ablösung durch die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr.
Wie hier genau Erste Hilfe zu leisten ist, können im Ernstfall die Mitarbeiter der Feuerwehr beim Notruf sagen und anleiten.

Sollte es bei einem Unfall um Leben und Tod gehen, beispielsweise wegen einer eingeklemmten Person in einem brennenden PKW, so sollte man, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, als erstes die Person retten.

Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass auch bei Unfällen im Haushalt, in der Schule oder auf Arbeit eine entsprechende Absicherung der Unfallstelle erfolgen muss.

 

Autor: Cornelia Gande-Lawo

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