Gaffer an der Unfallstelle

Gaffer an der Unfallstelle
Gaffen ist längst kein Kavaliersdelikt mehr! Mittlerweile ist es je nach Schwere eine Straftat.

Es wird kaum jemanden geben, der nicht selbst schon gegafft hat. Man steht im Stau auf der Autobahn und nach einiger Zeit kommt man an der Unfallstelle vorbei. Da ist man schnell verleitet langsamer zu fahren, um mehr sehen zu können. Dieses Verhalten erklärt sich durch die menschliche Neugier, möglichst immer über alles im Umfeld informiert zu sein.
Viele bremsen ab, um sogar ein schnelles Handyfoto vom Unfall zu machen oder gar um zu Filmen.
Diese Gaffer sind nicht nur ein Ärgernis und eine Behinderung für die Einsatzkräfte.
Durch dieses Verhalten setzen die Gaffer im Ernstfall sogar das Leben der Unfallopfer leichtsinnig aufs Spiel.
Obendrein werden durch Foto- und Videoaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer und der anderen Beteiligten missachtet!

Wer zügig im angepassten Tempo an einer Unfallstelle vorbeifährt ist kein Gaffer.
Wer bei einem Unfall als Ersthelfer anhält um Hilfe zu leisten, ist ebenfalls kein Gaffer.

Zum Gaffer wird man, wenn man Fotos und Filme jeglicher Art des Unfalls macht.
Ebenfalls wird man zum Gaffer, wenn man an der Unfallstelle stehen bleibt und das Geschehen am Unfallort beobachtet. Im schlimmsten Fall steht man als Gaffer den Einsatzkräften im Weg und erschwert so deren Einsatz.

Neben der Behinderung der Einsatzkräfte stellen Gaffer sogar eine Gefahr dar.
Durch ihr langsames Fahren und der nicht gebildeten Rettungsgasse versperren Sie die Wege für die Einsatzkräfte. Im Ernstfall versperren Gaffer völlig den Weg zur Unfallstelle und die Einsatzkräfte haben kaum eine Chance, schnell am Unfallort einzutreffen. Bei einem Unfall entscheiden im Ernstfall Minuten über Leben und Tod des Verunglückten!
Durch das extra langsame Fahren oder gar Abbremsen an der Unfallstelle provozieren die Gaffer einen immer größer werdenden Rückstau. Aufgrund des langsamen Fahrens und Abbremsen können Folgeunfälle und Auffahrunfälle entstehen.
Im schlimmsten Fall kann so ein Folge- oder Auffahrunfall dann sogar tödlich enden.

Einige Filmen sogar den Unfall, nur um diesen dann hinterher im Internet zu veröffentlichen mit dem Bestreben, dafür dann möglichst viele Likes zu bekommen. Dieses Verhalten ist jedoch mehr als fragwürdig und obendrein Strafbar!

Seit einiger Zeit ist das Gaffen nicht mehr nur ein Ärgernis für die Einsatzkräfte, sondern es drohen auch empfindliche Bußgelder und Strafen.
So soll das stetig wachsende Problem mit den Gaffern abgeschwächt werden.
Die Bußgelder und Strafen variieren teils von Bundesland zu Bundesland und sind auch abhängig von der Schwere der Tat.

Welche Strafen gibt es beispielsweise in Nordrhein Westfalen (Stand 11/2020):
- Gaffen ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn jemand mit Hoheitsbefugnissen, wie die Polizei, eine Menschenmenge dreimal rechtmäßig dazu auffordert hat, auseinander zu gehen.
Laut §113 OWiG gibt es für diese Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro.
- Wenn man es unterlässt zu helfen, wird Gaffen sogar zur Straftat. Man erfüllt damit den Strafbestand der unterlassenen Hilfeleistung. §323c Strafgesetzbuch. Hierauf gibt es Haftstrafen bis zu einem Jahr und Geldstrafen.
- Behinderung von Einsatzkräften kann ebenfalls zur Straftat werden und mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
- Filmen und Fotografieren von hilflosen Unfallopfern ist ebenfalls eine Straftat. Hier drohen laut §201a Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft und Geldstrafen.
- Filmen und Fotografieren von Unfalltoten soll mit Geldstrafen und Haftstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.
- Hier ist die Polizei sogar befugt, die Handys direkt vor Ort an der Unfallstelle zu beschlagnahmen!

Was viele nicht wissen, bereits das Filmen und Fotografieren von Unfallopfern oder Unfalltoten ist eine Straftat. Es ist also unerheblich, ob das Material veröffentlicht wird oder nicht.

Hier muss sich auch jeder selbst die Frage stellen, wie er sich fühlen würden, wenn er verunfallt ist und alle Fotos und Videos davon macht. Möchte man dies? Garantiert nicht.
Von daher sollte man hier alleine aus Rücksicht auf die Unfallopfer, Angehörige und Einsatzkräfte vom Gaffen absehen.

Aber was kann jeder Einzelne tun, um bei einem Unfall gar nicht erst zum Gaffer zu werden?
Unfall ohne Helfer und ohne Einsatzkräfte

Sollte man zu einem Unfall kommen, wo noch keine Hilfe und keine Einsatzkräfte vor Ort sind, ist jeder persönlich gefragt! Hier muss man je nach Bedarf als Ersthelfer tätig werden. Und wenn man nur bei der Absicherung der Unfallstelle hilft. In dieser Situation ist jede helfende Hand wichtig!
Folgende Schritte sollten dann gemacht werden:
1. Eigensicherung mit Warnweste und Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten
2. Unfallstelle mit Warndreieck absichern
    Was man beim Warndreieck alles beachten sollte kann man hier nachlesen.
3. Anruf bei der Polizei 110 oder bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112
    Weitere Informationen zum Notruf hier.
4. Erste Hilfe bei den Unfallopfern leisten
    Auch hier wieder auf den Eigenschutz achten (z.B. Handschuhe tragen)

Unfall mit Einsatzkräften vor Ort
Sollte der Unfall bereits abgesichert sein und die Einsatzkräfte sind vor Ort, sollte jeder sein Möglichstes tun, um den Einsatz nicht zu stören oder gar zu behindern.
Hier sind dann folgende Sachen zu beachten:
- Rettungsgasse bilden
  Wann und wie die Rettungsgasse zu bilden ist kann man hier nachlesen.
- Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
- weder Foto- noch Videoaufnahmen vom Unfall machen
- zügig an der Unfallstelle vorbeifahren
- nicht abbremsen oder sogar stehen bleiben, um mehr zu sehen


Wer bei Unfällen in erster Reihe stehen möchte, kann sich der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr anschließen! Hier wird jede helfende Hand gebraucht wenn die Sirenen gehen.

Autor: Cornelia Gande-Lawo

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