Grillen im Sommer

Grillen im Sommer

Wenn im Sommer die Temperaturen langsam steigen, beginnt auch langsam wieder die alljährliche Grillsaison.

Jedoch was gibt es aus brandtechnischen Gesichtspunkten zu beachten, damit das Grillen nicht in einem Feuerwehreinsatz endet? Und darf man auf Balkon und Terrasse überhaupt grillen?Bereits beim Anzünden des Grills kann es bei falscher Handhabung lebensgefährlich werden!
Von daher gilt es hier, einige Regeln direkt zu Anfang zu beachten.

Die häufigsten Unfall- und Schadensursachen beim Grillen sind Stichflammenbildung beim Anzünden, falsches Aufstellung des Grills, Funkenflug und Verbrennungen durch den heißen Grill.

Stichflammenbildung beim Anzünden
Zu einer Stichflammenbildung beim An- oder Nachzünden des Grills kann es kommen, wenn man als Grillanzünder gefährliche brennbare Flüssigkeiten verwendet. Beispielsweise Benzin oder Spiritus.
Diese Flüssigkeiten können sich beim Anzünden explosionsartig Entzünden und so zu großen Stichflammen führen.

Standort des Grills
Den Ort für den Grill muss man unter bestimmen Kriterien wählen.
Er sollte eben, fest und nicht rutschig sein. Zudem sollten sich im Sicherheitsabstand zum Grill keine brennbaren Materialien befinden wie Sträucher, Gebäude oder Möbel.

Funkenflug
Gerade beim Kohlegrill ist die Vorlaufzeit besonders lang, bis man mit dem eigentlichen Grillen beginnen kann. Um die Kohlen schneller auf Temperatur zu bekommen, wird gerne auf eine künstliche Luftzufuhr wie beispielsweise einen Föhn oder einen Grill-Lüfter zurückgegriffen.
Dadurch kann es zu Funkenflug kommen und ein Brand entstehen.

Verbrennungen
Durch den heißen Grill und die Glut kann es bei Unachtsamkeit zu Verbrennungen der Haut kommen.
Hier ist darauf zu achten, dass man den Grill nicht unbeabsichtigt berührt.

Wo darf man grillen?
Grillen darf man grundsätzlich überall, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.
Daher darf man auch auf Balkon und Terrasse grillen.
Hier ist aus brandschutztechnischer Sicht nichts einzuwenden. Jedoch sollte man immer die Belästigung durch Rauch oder Geruch auf ein absolutes Minimum beschränken. Ansonsten kann es schnell zu Ärger mit Nachbarn und Vermietern kommen.
Vermieter können jedoch auch das Grillen auf Balkon und Terrasse der Mietwohnung im Mietvertrag untersagen. Hierauf ist zu achten.

Auch auf bestimmten öffentlichen Flächen, wie in Parks, gibt es teils extra ausgewiesene Grillplätze, auf welchen grillen kann.Für das Grillvergnügen im Freien gilt grundsätzlich, dass die Genehmigung der Grundstückseigentümer vorliegen muss. Bei öffentlichen Grillanlagen kann man davon ausgehen, dass es hier eine generelle Genehmigung gibt.

Hier ein paar Tipps für sicheres Grillen
- bereits beim Kauf eines Grills darauf achten, dass dieser den Hinweis "DIN EN 1860-1" und das Siegel für "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) aufweist
- den Grill auf Stabilität und festen Zusammenbau prüfen
- die Gebrauchsanweisungen des Grills beachten
- den Grill niemals zweckentfremden, bzw. als Heizung
- vorab mit etwaigen Nachbarn über das Grillen sprechen um unnötigen Ärger zu vermeiden
- den Grill auf einen ebenen und festen Untergrund im Freien stellen
- einen Grill niemals in geschlossenen und schlecht durchlüfteten Räumen verwenden
- einen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einhalten
- bereits beim Aufstellen des Grills auf den Wind achten
- nur Grillanzünder verwenden, welche ungefährlich und sicherheitsgeprüft sind
- bei Grillanzündern und Grillkohle darauf achten, dass diese den Hinweis "DIN EN 1860-3" bzw. "DIN EN 1860-2" haben
- keine brennbaren Flüssigkeiten auf den Grill schütten (dazu gehört auch Speisefett)
- damit kein Rauch in die Wohnung zieht, alle Fenster vor dem Grillen schließen
- nach Anzünden den Grill niemals unbeaufsichtigt lassen
- keinen Müll oder Essensreste im Grill verbrennen
- besonders auf kleine Kinder achten
- für den Notfall ein Löschmittel bereithalten (Grillhandschuhe, Eimer mit Wasser oder Feuerlöscher)
- bei Brandverletzungen sofort Erste Hilfe leisten
- im Notfall die Feuerwehr und den Rettungsdienst über die Notfallnummer 112 alarmieren
- Asche und Restglut erst dann entsorgen, wenn diese vollkommen erloschen ist- einen Grill nur mit äußerster Vorsicht „löschen“, da beim Löschen glühende Teilchen herausgeschleudert werden können

Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu einem Brand oder einen Unfall kommen, sofort Feuerwehr und/oder Rettungsdienst über die 112 alarmieren!

Erste Hilfe Maßnahmen
- brennende Kleidung mit Decken, Kleidungsstücken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen
- schwelende Kleidung mit Wasser löschen
- Kleidung entfernen, sofern diese nicht an der Haut festkleben
- Brandverletzungen sofort kühlen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (Wasser 12° - 18°)
- Verletzte aus dem Brandbereich entfernen
- Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmieren

Autor: Cornelia Gande-Lawo

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