Neue UVV für die Feuerwehren
Am 12.09.2019 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen eine Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erfolgt, wonach die DGUV-Vorschrift 49 ("UVV Feuerwehren") in der Fassung vom Juni 2018 zum 01.10.2019 in Kraft tritt.
Gleichzeitig tritt die bisherige UVV Feuerwehren (GUV-V C 53, Fassung 2009) außer Kraft.
Die Bekanntmachung inklusive Textfassung der neuen UVV Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) finden Interessierte hier:
Das Inkrafttreten bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, also das Ehrenamt in der Feuerwehr.