Silvester und der richtige Umgang mit Feuerwerk

Silvester und der richtige Umgang mit Feuerwerk
Auf was muss man gerade bei Silvester achten, damit der Start ins neue Jahr nicht in einem Desaster endet?

Jahr für Jahr wird das neue angehende Jahr nicht nur mit Feuerwerk begrüßt, sondern auch oftmals mit Blaulicht und Sirenen.

Während die Meisten das neue Jahr mit tollen Lichteffekten und Freude begrüßen, gibt es auch zahlreiche Einsätze für die Rettungskräfte.
Feuerwehr und Rettungsdienst haben dann mit einer erheblichen Anzahl von Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden zu tun. Die Einsätze sind oftmals auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkkörpern zurückzuführen.
Daher sollte man sich an einige Sicherhinweise halten, damit alle gesund in ein neues Jahr starten können!
Da es sich bei Feuerwerkskörpern und Raketen um Sprengstoff handelt, dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur unter Aufsicht eines Volljährigen damit hantieren.


Um den Feierlichkeiten rund um Silvester entspannt entgegensehen zu können, gibt es einige Dinge, welche man bereits im Vorfeld tun kann.
1. Achten Sie beim Kauf der Feuerwerkskörper auf die Herkunft. Billigimporte oder Feuerwerkskörper mit zweifelhafter Herkunft können mitunter lebensgefährlich sein! Kaufen Sie die Feuerwerkskörper in einem Geschäft Ihres Vertrauens! In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper kann man an dem BAM-Prüflogo (Bundesanstalt für Materialforschung) erkennen.
2. Lagern Sie die Feuerwerkskörper trocken.
3. Feuerwerk sicher verschlossen lagern, damit sie nicht vorab durch Irrgänger entzündet werden können.
4. Die vorhandenen Feuermelder auf Funktion testen, um im Ernstfall rechtzeitig bei einem Brand gewarnt zu werden.
5. Im Vorfeld brennbare Gegenstände im Freien wegräumen.
6. Feuerlöscher und Löschdecke für den Ernstfall parat legen.
7. Eine Kiste mit leeren Flaschen als Starthilfe für Raketen bereitstellen.
8. Einen Eimer mit Wasser zum Löschen bereitstellen.
9. Schwer entflammbare Kleidung raussuchen für den Aufenthalt im Freien beim Feuerwerk.
10. Mülltonnen, besonders die Papiertonne, rechtzeitig in Sicherheit bringen.
11. Vorab mit Kindern über die möglichen Gefahren mit Feuerwerk sprechen.

Wenn man an Silvester nicht zuhause ist, sollte man auf jeden Fall alle Fenster schließen. So kann kein Feuerwerkskörper versehentlich ins Hausinnere gelangen und einen Brand auslösen.


Damit am 31.12. um 0 Uhr der Start ins neue Jahr möglichst unbeschwert ist, hier Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:
1. Während des Feuerwerkes alle Fenster und Türen geschlossen halten.
2. Wer zu viel Alkohol getrunken hat, sollte nur noch zuschauen.
3. Keine Straßen blockieren (Rettungskräfte könnten durchfahren).
4. Feuerwerk nicht in Hände von Kindern oder Betrunkenen Personen geben.
5. Vor Gebrauch die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
6. Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
7. Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden! (ausgenommen extra deklariertes Tischfeuerwerk)
8. Bei Tischfeuerwerk feuerfeste Unterlage verwenden!
9. Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Gegenständen.
10. Raketen und Böller nur von der Straße aus zünden.
11. Feuerwerkskörper nach dem anzünden sofort aus der Hand werfen.
12. Umgehend vom angezündeten Feuerwerkskörper entfernen.
13. Feuerwerkskörper nicht in Richtung von Menschen oder Tieren werfen.
14. Feuerwerkskörper nur einzeln zünden.
15. Auf feuerfesten Untergrund achten.
16. Windrichtung beachten bei Rakenstart und Funkenflug von Bodenfeuerwerk.
17. Raketen ausschließlich senkrecht mit freier Flugbahn abschießen.
18. Vermeintliche „Blindgänger“ nicht direkt anfassen sondern abwarten und mit Wasser übergießen.


Es gibt auch ein paar gesetzliche Regelungen, welche an Silvester zu beachten sind:
1. Das Steigenlassen von Fluglaternen ist in Nordrhein-Westfalen verboten!
Hierzu hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. Juli 2009 eine "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung)" erlassen.
Da Fluglaternen eine offene Feuerquelle besitzen mit einer leicht entflammbaren Hülle, stellen sie eine erhebliche, unkontrollierbare Gefahr dar.


2. Zu beachten ist auch, dass laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§23, Absatz 1) das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kinder- oder Altersheimen, Kirchen, Krankenhäusern sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist! Diese Verordnung gilt Deutschlandweit.

Sollte es trotz allen Vorkehrungsmaßnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, alarmieren Sie umgehend Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Bei Verbrennung kühlen Sie die verbrannten Hautareale mit kaltem Wasser oder Eis.
Offene Wunden möglichst steril abdecken und Blutungen weitestgehend stillen.


Da gerade in der Silvesternacht immer mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen ist, kann es hier und da sein, dass die Rettungskräfte ein paar Minuten länger bis zum Einsatzort benötigen. Wir bitten dafür um ihr Verständnis.

Da es sich, wie bereits geschrieben, bei den Feuerwerkskörpern und Raketen um Sprengstoff handelt, handeln sie bitte umsichtig im Umgang.
Wenn man sich an den Sicherheitstipps orientiert, steht einem fröhlichen und ausgelassenen Jahreswechsel nichts im Wege.

Die Feuerwehren im Kreis Düren wünschen allen einen geruhsamen Jahreswechsel.

Autor: Cornelia Gande-Lawo

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