Unwetterwarnung vor Sturm

Unwetterwarnung vor Sturm

Jahr für Jahr gibt es in Deutschland Unwetter. Mal mit Orkanböen, Starkregen, Gewitter, Hagel, Glatteis oder Schneefall. So entstehen jählich Schäden in beträchtlicher Höhe und mit teils schweren Ausmaß.
Mögliche Schäden bei Sturm sind herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder abgedeckte Dächer.

Je nach vorhergesagter Stärke ordnet der Deutsche Wetterdienst die Ereignisse als Unwetter ein.
Bei Sturm gibt es dort folgende 4 Stufen:
- Windböen: > 50 km/h = Stufe 1
- Sturmböen: 65 bis 89 km/h = Stufe 2
- Schwere Sturmböen: 90 bis 104 km/h = Stufe 2
- Orkanartige Böen: 105 bis 119 km/h = Stufe 3
- Orkanböen: ab 120 km/h = Stufe 3
- Extreme Orkanböen: überörtlich mehr als 140 km/h = Stufe 4

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastropfenschutz hat eine eigene Warn-App herausgegeben Namens NINA. Bei Verwendung dieser APP wird man über wichtige Warnmeldungen, wie anstehende Unwetter oder sonstige Schadenereignisse, frühzeitig gewarnt.

Wetterlagen wie Sturm, sind für alle Bürger, welche davon betroffen sind, eine Ausnahmesituation.
Dadurch kann es zu so manchen unvorhergesehenen Problemen kommen.
Bei Extremwetterlagen wie Orkanböen bittet die Feuerwehr daher um Verständnis und auch mit Mithilfe der Bürger.

Da es an Tagen mit Unwetter zu erhöhter Einsatzzahlen kommt, kann es hier und da einmal vorkommen, dass die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst, nicht in der üblichen kurzen Zeit vor Ort sein können.
Alle Einsatzkräfte sind an diesen Tagen ausgelastet und geben ihr Bestes.
In kürzester Zeit können bei den Leitstellen dutzende Anrufe zu Unwetterschäden eingehen.
Je nach Einsatzlage und Einsatzzahl werden die gemeldeten Einsätze dann nach und nach abgearbeitet. Dies führt dazu, dass die Einsatzkräfte teils viele Stunden am Stück arbeiten. Dadurch werden Eihnsatzkräfte und Gerät stark belastet.

Wenn der Deutsche Wetterdienst und NINA eine Warnung ausgibt, kann man sich darauf bereits ein wenig einstellen.

Mögliche Vorkehrungsmaßnahmen für das eigene Hab und Gut:
Garten gegen Sturm sichern
Räumen Sie alle Gegenstände aus dem Garten, welche vom Sturm weggeweht oder zerstört werden können.
Private Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge sollten möglichst nicht unter Bäume geparkt werden. Wenn möglich in eine Garage.
Dächer des Hauses
Die Dächer des eigenen Hauses sollten in regelmäßigen Abständen auf Vorschäden kontrolliert werden.
Jede Beschädigung des Daches ist eine mögliche Angriffsfläche für den Sturm.
Rolläden & Schlagläden
Je nach Lage des Hauses kann man zusätzlich noch die Rölladen und Schlagläden schließen.

Wenn der Sturm kommt:
Das wohl wichtigste im Falle eines Falles ist wie immer „Ruhe bewahren und besonnen handeln!“.

Die meisten entstandenen Schäden durch Sturm und Regen sind meist nicht lebensbedrohlich und bedürfen keinem Eingreifen der Feuerwehr.
Die Feuerwehr ist nur für Sturmschäden zuständig, von denen eine akute Gefahr ausgeht oder der öffentliche Verkehrsraum betroffen ist.
Dies bedeutet beispielsweise, dass umgestürzte Bäume auf Straßen und abgedeckte Dächer auf Gehwegen sowie beschädigte Hochspannungsleitungen ein Fall für die Feuerwehr sein können. Bäume die drohen durch den Sturm umzufallen, werden an solchen Tagen ebenfalls von der Feuerwehr bei Bedarf notgefällt.
Sturmschäden im eigenen Garten, wie beispielsweise ein kaputtes Gartenhaus, sind keine Fall für die Feuerwehr. Hier ist der Eigentümer für die Beseitigung zuständig.

Sollte es sich um einen Fall für die Feuerwehr, die Polizei oder den Rettungsdienst handeln, rufen Sie wie gewohnt die Notrufnummer 112 an. Hier kann es bei solch einer Wetterlage teilweise zu Wartenzeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis.

Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte, sollte eine mögliche Gefahrenstelle abgesichert werden, sofern man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt.

Sollten Sie sich einmal nicht sicher sein, ob die Hilfe von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst benötigt wird, bitte bei der Notrufnummer 112 anrufen.
Wie ein Notruf abgesetzt wird, kann hier nachgelesen werden. 

Autor: Cornelia Gande-Lawo

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