Verbrennen von Gartenabfällen und Lagerfeuer im Garten
Gerade in der Herbstzeit, wenn man den Garten und die Blumenbeete „winterfertig“ macht, fällt so einiges an Grünschnitt an. Zudem sitzt man an den letzten schönen Abenden des Jahres gerne mit Freunden am Lagerfeuer und genießt die Freizeit.
Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit Lagerfeuer und Co. im eigenen Garten?
Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Grünschnitt und anderem anfallenden Müll im eigenen Garten ist nicht erlaubt!
Sollte es zu einem Feuerwehreinsatz wegen brennendem Unrat in einem Privatgarten kommen, kann es sein, dass die Einsatzkosten vom Eigentümer / Verursacher getragen werden müssen.
Da es sich dabei auch um eine Straftat handelt, kann auch noch eine Geldbuße dazu kommen.
Hingegen sind Lagerfeuer im eigenen Garten in einigen Gemeinden erlaubt.
Bevor man aber hingeht und im Garten eine Feuerstelle baut, sollte man unbedingt im Vorfeld die Genehmigung des Ordnungsamtes einholen.
Die einzelnen Gemeinden haben eigens hierfür ihre Regeln, über welche das zuständige Ordnungsamt Auskünfte erteilen kann.
Vielerorts müssen zusätzlich zum Ordnungsamt auch noch die Nachbarn ihre Zustimmung zum Lagerfeuer geben. Diese sollte man sich dann schriftlich geben lassen.
Macht man ein Lagerfeuer und es kommt zu einer Beschwerde oder man wird erwischt, drohen empfindliche Strafen wenn dies nicht vorher angemeldet war.
Wer sein Lagerfeuer ordnungsgemäß beim zuständigen Ordnungsamt genehmigen lässt, kann die anbrechende Nacht gemütlich bei einem knisternden Lagerfeuer genießen.
Eine gute Alternative zu einem offenen Lagerfeuer stellen die Feuerschalen dar. Solange diese einen Durchmesser von 1 Meter nicht überschreiten sind Feuerschalen im Garten ohne Genehmigung erlaubt. Feuerschalen gibt es bereits für kleines Geld im Fachhandel und sie können mehrfach verwendet werden. Sie sind aufgrund ihrer Bauart mobil und man kann den Platz für sein Feuer im Garten jedes Mal neu wählen.
Immer zu bedenken ist, dass offenes Feuer eine Gefahr für die Umwelt und die Menschen in der unmittelbaren Umgebung darstellt.
Von daher sollte man einige Punkte bei einem geplanten Feuer im Garten beachten.
Checkliste für Lagerfeuer und Feuerschale:
- ausreichend Abstand zu Bebauungen und brennbaren Gegenständen
- nicht in geschlossenen Räumen wie z.B. Garagen
- nicht brennbaren Untergrund wählen
- Windrichtung beachten wegen Rauchentwicklung
- windgeschützten Platz wählen
- keinesfalls bei starkem Wind (Funkenflug)
- besondere Vorsicht bei kleinen Kindern und Tieren
- einen ebenen Untergrund wählen
- nur trockenes, unbehandeltes Holz verwenden
- keinen Müll verbrennen
- Feuer bewachen bis letzte Glut erloschen ist
- keine Brandbeschleuniger verwenden
- kleine Äste und Zeitung zum Anzünden verwenden
- zum Löschen Wassereimer, Gartenschlauch oder Feuerlöscher bereitlegen
Sollte es trotz allen Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einer ungewollten Brandausbreitung oder zu Verbrennungen kommen, bringen Sie sich umgehend in Sicherheit und rufen die Feuerwehr / Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112!
Ob Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer und Martinsfeuer angemeldet werden müssen, muss immer vorab beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden. Diese können dann auch weitere Informationen geben.
Bitte ebenfalls daran denken, dass man nicht einfach im Wald Feuerholz sammeln darf!
Hierfür benötigt man einen extra Holzsammelschein! Handelt man zuwider drohen auch hier empfindliche Geldbußen bis hin zu einer Anzeige wegen Diebstahls.
Im Fachhandel kann man fertiges, trockenes Holz für Lagerfeuer käuflich erwerben.